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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Präambel

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Papierschönheiten Alex Schuld Fotografie (nachfolgend Auftragnehmerin) durchgeführten Aufträge.
Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt.
Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungen der Auftragnehmerin
Die Leistungen der Auftragnehmerin sind im Rahmen des Auftrags einzeln festgehalten.
Bildstil, Bildbearbeitung und die Vorauswahl der Aufnahmen, welche dem Auftraggeber für seine Auswahl übergeben werden, sind Bestandteil dear gestalterischen Freiheit von der Auftragnehmerin und unterliegen damit ihrem freien Ermessen.

3. Vergütung und Vorauszahlung
Jede Leistung der Auftragnehmerin ist honorarpflichtig. Es gilt jeweils das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar. Mit der Unterzeichnung des Auftrages wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig, zahlbar per Überweisung innerhalb von 10 Tagen. Erst mit dem Eingang dieser Vorauszahlung gilt der Termin als verbindlich. Der Restbetrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach dem Fotoshooting.
Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist die Auftragnehmerin nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.
Etwaige nicht schon im Auftrag festgehaltenen zusätzliche Kundenwünsche sind darüber hinaus extra zu vergüten. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Fotoproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Wird die für Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Auftragnehmerin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- und Tagessatz

4. Absage / Stornierung
Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:
- Absage/ Stornierung durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss bis zu 60 Tagen vor Auftragsbeginn: Die Vorauszahlungssumme für die Terminreservierung wird einbehalten.
- Absage/ Stornierung durch den Auftraggeber bis zu 30 Tagen vor Auftragsbeginn: 75 % des vereinbarten Honorars.
- Bei einer Absage/ Stornierung durch den Auftraggeber bis zu 14 Tagen vor Auftragsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars.
Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.

5. Vorbesprechung
Im Rahmen einer telefonischen Vorbesprechung werden die Details des Fotoshootings (Location, die Kleidung, Ziele) besprochen. Dies kann auch per E-Mail erfolgen, wenn der Auftraggeber dies bevorzugt. Besondere Wünsche des Auftraggebers müssen in jedem Fall vor dem Termin in Textform übermittelt werden. Sie können allerdings nur berücksichtigt werden, soweit die Umstände es der Auftragnehmerin ermöglichen und keinen Eingriff in die künstlerische Freiheit der Auftragnehmerin darstellen.

6. Übertragung von Nutzungsrechten /Eigentumsvorbehalt
Der Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Bildern die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüberhinausgehender Nutzungsrechte (z.B., räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte, einschließlich aller Retuschen, Composings und anderer Nachbearbeitungen, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten. Bei Fristüberschreitungen behält sich die Auftragnehmerin rechtliche Schritte im Sinne des Urheberschutzes vor. Hierdurch können Folgekosten für den Auftraggeber resultieren, insbesondere, wenn er Werke der Auftragnehmerin im Zeitraum des Zahlungsverzuges publiziert.
Besteht keine besondere Vereinbarung, wird das Nutzungsrecht für ein Jahr zur kommerziellen Nutzung übertragen. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin und ist ohne diese rechtswidrig.
Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Die Fotografien sind so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Jede Änderung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin in Schriftform.
Bei Verwendung ihrer Werke hat die Auftragnehmerin den Anspruch, als Urheberin genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen Übermittlung der Bilder müssen die Dateien, die mit dem Wasserzeichen der Auftragnehmerin versehen sind, verwenden werden. Zudem muss der Name der Auftragnehmerin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleiben. Bestehende Einträge in den Metadaten und Informationsdaten der Fotodatei der Auftragnehmerin müssen erhalten bleiben und dürfen nicht verändert werden.

7. Nutzungsrechte der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin ist Urheberin der Bilder. Sie ist berechtigt, alle Bilder insbesondere zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränkt zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Auftraggeber aber im Vorfeld darüber informiert. Weitere Ansprüche hat der Auftraggeber nicht - auch nicht gegenüber Dritten.
Sollten vom Auftraggeber  Einschränkungen der Nutzungsrechte der Auftragnehmerin gewünscht sein (z.B., weil Gesichter nicht veröffentlicht werden sollen), muss dies ausdrücklich und spätestens unmittelbar vor der Anfertigung der Aufnahmen gegenüber der Auftragnehmerin deutlich gemacht und mit ihr gesondert schriftlich festgehalten werden.

8. Zusatzbestellungen
Zusätzliche Bestellungen von Abzügen, Bildern auf MDT oder Bildtransfertechniken werden aufgrund der erforderlichen individuellen Fertigung erst produziert, wenn die entsprechende Zahlung der Auftraggeber eingegangen ist.


9. Datenschutz und Speicherfristen
Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass alle ihr anvertrauten persönlichen Daten nur zur Erfüllung der Vereinbarung über die Fotosession gespeichert und verwendet werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur offengelegt, wenn dies zur Erfüllung der Vereinbarung über die Fotosession erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin, die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Darüber hinaus ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken zugesendet wird, solange er dagegen nicht ausdrücklich widerspricht.

10. Fahrtkosten
Der Preis für die Fotosession beinhaltet die Kosten für eine Anfahrt zu Aufnahmeorten die sich bis zu 25 km vom Sitz der Auftragnehmerin entfernt befinden. Bei Aufnahmeorten die sich weiter als 25 km entfernt befinden fallen zusätzliche Fahrtkosten in Höhe von 0,50 Euro pro weiteren Entfernungskilometer an.
 
11. Gewährleistung und Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für entstehende Schäden lediglich soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch sie selbst, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut hat und vertrauen durfte.
Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilddateien oder Speichermedien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen. Der Bildstil der Auftragnehmerin ist dem Auftraggeber bekannt und kann vom Auftraggeber nicht beeinflusst werden.
Zur Aufnahme durch den Auftraggeber überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
Die Auftragnehmerin haftet für Lichtbeständigkeit der Abzüge und anderen Fotoprodukten nur im Rahmen der Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers der Fotoprodukte. Die Zusendung und Rücksendung von Abzügen, anderen Fotoprodukten, Speichermedien oder Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt.
Der Auftragnehmerin werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlage überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
Der Auftraggeber erklärt, dass er hinsichtlich der Auftragnehmerin zur Erstellung von Aufnahmen übergebener Gegenstände, Bildern oder Bildbestandteilen, oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommender Rechte für die Auftragnehmerin übernommen hat und diese insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird.
Mängelrügen des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen und spätestens sechs Tage nach Übergabe bei der Auftragnehmerin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Die Auftragnehmerin wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.

12. Digitale Dateien
Die digitalen Dateien der Bilder werden nach der Fotosession für ein Jahr archiviert. Danach kann die Auftragnehmerin die Dateien löschen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Der Auftraggeber trägt ab Übergabe der Aufnahmen die alleinige Verantwortung für Untergang oder Verschlechterung.

13. Vertragsstrafe
Im Fall der vereinbarungswidrigen Verwendung, Nutzung, Wiedergabe, Bearbeitung oder Verbreitung der Bilder, hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Preises der Fotosession für jeden einzelnen Vorfall zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bleibt der Auftragnehmerin vorbehalten.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich als vereinbart, auch bei einer Auftragsdurchführung im Ausland oder Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich uns juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Auftragnehmer an seinem Sitz zu belangen.

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